Grundsätzlich erfolgt die Düngung immer in drei aufeinander folgenden Einzelschritten (Düngebedarfsermittlung, Anwendung, Bilanzierung). Dabei ist stets der Landwirt bzw. der Anwender in der Pflicht, dass alle Einzelschritte fachlich korrekt und ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Der rechtliche Rahmen wird dabei im Wesentlichen durch die
Düngeverordnung festgesetzt.