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Düngebedarfsermittlung

 

Die Düngebedarfsermittlung von Nährstoffen im Grünland wird in zwei verschiedenen Teilschritten durchgeführt.

Grundsätzlich unterscheiden sich Stickstoffdüngung und Grunddüngung insbesondere hinsichtlich der Nachlieferung aus dem Boden. Während bei Grundnährstoffen die Ergebnisse aus der Bodenuntersuchung berücksichtigt werden, werden für Stickstoff keine N-min-Werte sondern Standardwerte für die Nachlieferung angesetzt. 

 

ALLGEMEINES

  • Die Düngebedarfsermittlung richtet sich immer nach den pflanzenverfügbaren Nährstoffen, dies ist insbesondere bei der organischen Stickstoffdüngung zu beachten.
  • Berechnungen für die Nährstoffe Stickstoff und Phosphat müssen nach Vorgaben der Düngeverordnung berechnet werden. Die Berechnung muss vor der jeweiligen Düngung erfolgen, diese vorab berechneten Werte stellen zugleich die Obergrenze für die Düngung im gesamten folgenden Düngejahr dar.
  • Anpassungen des berechneten Düngebedarfs während des laufenden Düngejahrs sind auf Grund nachträglich eintretender Umstände, insbesondere Bestandsentwicklung oder Witterungsereignisse, grundsätzlich möglich (§3 Abs. 3 DüV).