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Nährstoffvergleich

Ein Nährstoffvergleich ist jährlich als Flächenbilanz oder aggregierte Schlagbilanz für Stickstoff und Phosphat bis spätestens 31.März für das abgelaufene Düngejahr (Wirtschafts- oder Kalenderjahr) zu erstellen (Anlage 7 DüV) und gemäß Anlage 8 DüV zu einem jährlich fortgeschriebenen mehrjährigen Nährstoffvergleich zusammenzufassen.

Berechnungshilfen finden sich unter: www.landwirtschaft-bw.de (Rubrik: EDV - Fachprogramme/ Pflanzenproduktion.

Soweit der Saldo des betrieblichen Nährstoffvergleichs die folgenden Werte nicht überschreitet, wird vermutet, dass die Anforderungen der DüV erfüllt sind.
  1. Stickstoff im Durchschnitt von 3 Düngejahren:

    • 60 kg N/ha und Jahr

  2. Phosphat (P2O5) im Durchschnitt der sechs letzten Düngejahre von über 20 kgP2O5 je Hektar und Jahr.
Höhere Überschüsse sind zulässig, wenn die Bodenuntersuchung im Schnitt der Schläge (gewogenes Mittel) folgende Gehalte ausweist:

      < 20 mg P2O5/100g Boden (CAL-Methode)
      < 3,6 mg P/100g Boden (EUF-Methode

Bei Überschreitung der tolerierbaren betrieblichen Überschüsse sollte eine Beratung in Anspruch genommen werden.