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Aufzeichnungspflicht

Der Nährstoffvergleich dient zur Kontrolle der Düngemaßnahmen des abgelaufenen Düngejahrs und ist somit im Gegensatz zur Düngeplanung eine Rückschau.

Die Pflicht zur Erstellung eines Nährstoffvergleichs wurde in der Düngeverordnung 2020 gestrichen. Stattdessen müssen nun neben der Düngebedarfsermittlung auch die aufgebrachten Düngemengen aufgezeichnet werden. Für die Aufzeichnung gibt es keine Formvorschriften, sie muss aber innerhalb von 2 Tagen erfolgen. Für jeden Schlag oder Bewirtschaftungseinheit muss Art und Menge des aufgebrachten Düngemittels und die aufgebrachten Mengen an Phosphat und Stickstoff dokumentiert werden. Für Stickstoff muss dazu noch die verfügbare Nährstoffmenge angegeben werden.

Bei Weidehaltung müssen zusätzlich die Zahl der Weidetage sowie die Art und Zahl der auf der Weide gehaltenen Tiere nach Abschluss der Weidehaltung (bzw. spätestens zum Ende des jeweiligen Bezugszeitraumes) aufgezeichnet werden.

Die aufgebrachten Nährstoffmengen sind bis zum 31. März des Folgejahres zu einer jährlichen Gesamtsumme des betrieblichen Nährstoffeinsatzes zusammenzufassen.